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Termintreue und Ausfallhonorar

Sehr geehrte Patientin, sehr geehrter Patient,

unsere Praxis verliert jedes Jahr Einnahmen im 6-stelligen Bereich, da eine zunehmende Zahl von Patienten nicht zu den vereinbarten Terminen erscheint. Diese Einnahmen werden jedoch dringend gebraucht, um die Löhne der angestellten Mitarbeiter zu zahlen, medizinische Geräte zu warten, die Praxisräume instand zu halten oder Projekte wie den aktuellen Fahrstuhlbau zu realisieren.

Wir haben in den vergangenen Jahren zahlreiche Kommunikationswege geschaffen, um das Terminmanagement in unserer Praxis möglichst einfach zu gestalten und für jedermann zugänglich zu machen. Sie können unsere Praxis zur Terminfindung oder -absage selbst außerhalb der Sprechstundenzeiten über mehrere Kanäle erreichen.

Jeder Termin, der unentschuldigt nicht wahrgenommen wird, liefert obendrein einen Beitrag zu weiter zunehmenden Wartezeiten für alle Patienten. Wenn sie einen Termin nicht wahrnehmen, müssen sie überdies damit rechnen, dass die Praxis keinen zeitnahen Ersatztermin zur Verfügung hat.

Als Terminpraxis halten wir Termine ausschließlich für Sie frei. Sollten Sie nicht zu Ihrem Termin erscheinen, behalten wir uns vor, Ihnen nach § 615 BGB ein Ausfallhonorar nach GOÄ, in Höhe von 25,08 EURO in Rechnung zu stellen.



Bei Ihrem nächsten Besuch werden wir eine entsprechende Vereinbarung mit Hinweisen zum Behandlungsvertrages vorlegen und mit Ihrer Unterschrift in Ihrer Patientenakte hinterlegen.



Facharzt Dr. med. Andre Ulmer: Juli 2026